Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen, z.B. Lieferungen, Leistungen, Angebote, zwischen der Firma Bartneck Print Artists, Zimmerstraße 65, 10117 Berlin, nachfolgend Print Artists genannt, und dem Auftraggeber. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser Bedingungen. Fernmündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Änderungen behalten wir uns vor.
2. Angebote
Angebote sind bezüglich Preis, Menge und Lieferzeit freibleibend und unverbindlich.
3. Preise
Grundlage für die Rechnungen von Print Artists ist die gültige Preisliste. Die Preise verstehen sich wie angegeben in EUR ohne Transport- und Verpackungskosten. Bei allen Preisen handelt es sich, soweit nicht anders angegeben, um Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zwischenzeitlich eingetretene Preiserhöhungen, Fehler und irrtümliche Angaben in Preislisten, Prospekten und dergleichen berechtigen nicht zu Abzügen irgendwelcher Art. Grundsätzlich behält sich Print Artists vor, eine Vorauszahlung zu verlangen.
4. Urheberrecht
Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass er im Besitz des Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechts ist. Bei Verletzung des Urheberrechts haftet in jedem Fall der Auftraggeber. Er hat Print Artists von Ansprüchen Dritter freizustellen sowie anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. Bei einer Auftragserteilung für die CD/DVD Produktion hat der Auftraggeber zusätzlich eine Freistellungserklärung bzgl. etwaiger GEMA Lizenzierung zu unterzeichnen. Print Artists behält sich jederzeit die Ablehnung von Aufträgen ohne Angabe von Gründen vor, insbesondere bei Aufträgen mit nationalsozialistischen, illegalen und/oder moralisch bedenklichen Inhalten. Erfolgt eine nicht nur unwesentliche Bearbeitung des übergebenen Materials durch Print Artists, wird der Auftraggeber darauf hingewiesen, dass Print Artists gemäß § 7 UrhG Urheber des erstellten Werkes wird. Die Geltendmachung von Ansprüchen aus diesem Recht bleibt Print Artists vorbehalten.
5. Auftragsannahme
Alle Aufträge werden erst nach schriftlicher Auftragserteilung bearbeitet. Die Print Artists überlassenen Originalvorlagen bzw. Datenträger werden mit größter Sorgfalt behandelt. Sollte es trotzdem zu Verlust, Beschädigung oder fehlerhafter Bearbeitung kommen, die auf das grobe Verschulden von Print Artists zurückzuführen ist, haftet Print Artists maximal in Höhe des Materialwerts. Besteller, die im fremden Auftrag handeln, haften neben dem Auftraggeber für die Erfüllung unserer Bedingungen und für die Bezahlung der Auftragsrechnung persönlich. Der Auftraggeber ist grundsätzlich verpflichtet, die uns zur Bearbeitung überlassenen Originale, welche von Print Artists nicht reproduzierbar sind, gegen jede Art von Beschädigung, Verlust oder Diebstahl zu versichern. Print Artists behält sich ausdrücklich vor, Kundenaufträge bei Partnerunternehmen zu fertigen.
6. Verarbeitung elektronischer Daten
Bearbeitungsgrundlage sind die Datensätze, so wie Print Artists sie vom Auftraggeber für die Ausgabe aufbereitet erhält. Für den Druck von Daten müssen die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sein. Eine Prüfungspflicht dieser Daten obliegt Print Artists nicht. Print Artists übernimmt insbesondere keine Haftung für Fehler beim Endprodukt, die auf mangelhaft gelieferte Daten zurückzuführen sind oder wenn vorgegebene Datenformate und Bilddaten nicht vollständig angeliefert werden. Der Auftraggeber erklärt, dass die von ihm gelieferten Datensätze Duplikate des Originaldatensatzes darstellen und sich das Original in seinem Besitz befindet. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Gleichwohl ist Print Artists berechtigt, eine Kopie anzufertigen. Sämtliche Datenträger sollten mit Namen und Anschrift versehen sein. Sollte es trotzdem zu Verlust, Beschädigung oder fehlerhafter Bearbeitung kommen, die auf das grobe Verschulden von Print Artists zurückzuführen ist, haftet Print Artists maximal in Höhe des Materialwerts. Für überlassene Daten und unbeschriftete Datenträger übernimmt Print Artists keine Haftung. Eine Aufbewahrung digitaler Daten erfolgt über den Auslieferungstermin hinaus nur auf Grund vorheriger Vereinbarung und ohne Gewährleitung auf Diebstahl sowie Verlust der Daten durch technischen Defekt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Print Artists überlassenen Daten frei von sich selbst extrahierenden Archiven (Treiber, Programme, Daten etc.) zu halten. Anderenfalls haftet der Auftraggeber für die dadurch entstehenden Kosten, z.B. der Deinstallation. Für Schäden, die durch von Print Artists ausgeführte Installationen von Software/Treiber an kundeneigener Hard- und Software sowie Daten entstehen, haftet Print Artists nicht. Gleiches gilt für Schäden durch Herunterladen von Daten der Homepage des Auftraggebers. Herstellungs-, Bearbeitungs- und Aufnahmekosten sowie Honorar- und Gagenforderungen bleiben von der Haftung ausgeschlossen.
7. Lieferung
Lieferkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein Fixtermin, der als solcher deutlich erkennbar ist, vereinbart wurde. Der vereinbarte Termin für die voraussichtliche Fertigstellung bei Abgabe des Auftrags ist kein Fixtermin. Für evtl. eintretende Terminverzögerungen haftet Print Artists nicht. Die Gefahr geht mit Absendung der Lieferung bzw. Teillieferung automatisch auf den Auftraggeber über. Print Artists haftet nicht bei Verlust, verspätetem Eintreffen oder Beschädigung. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
8. Annahme/Abholung der Ware
Für die von Print Artists hergestellten Waren und erbrachten Leistungen gilt die Holschuld des Auftraggebers, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen. Für die Dauer eines Annahmeverzugs des Auftraggebers ist Print Artists berechtigt, die Waren auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers einzulagern. Print Artists kann sich hierzu auch eines Lagerhalters bedienen. Die dadurch anfallenden Lagerkosten sowie die durch Annahmeverweigerung bei Auslieferung ggf. entstehenden zusätzlichen Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind Print Artists zu erstatten. Verweigert der Auftraggeber die Annahme der Leistung ganz oder teilweise oder kommt der Auftrag aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grunde nicht zur Durchführung, so kann Print Artists unbeschadet des Anspruchs auf Bezahlung der für den Auftrag bereits entstandenen Aufwendungen und Kosten für die Beseitigung bereits hergestellter Materialien / Einrichtungen Schadenersatz in Höhe von 10% des Auftragswertes oder des entsprechenden Teils verlangen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Der wahlweise Anspruch Print Artists auf Erfüllung bleibt unberührt. Originale und Daten des Auftraggebers sowie die hergestellten Waren werden bei, trotz schriftlicher Aufforderung, unterbliebener Abholung, innerhalb von 3 Monaten nach Auftragserledigung entsorgt.
9. Gewährleistung
Reklamationen hinsichtlich der Menge und Beschaffenheit der von Print Artists gelieferten Waren sind unverzüglich bzw. möglichst sofort nach Erhalt der Ware vorzubringen. Andere Mängel sind Print Artists nach Empfang der Ware durch den Auftraggeber innerhalb einer Frist von einer Woche mitzuteilen. Wurde der Gegenstand der Reklamation nachweislich von Print Artists verursacht, muss die zu reklamierende Ware komplett an Print Artists zurückgegeben werden. Der Auftraggeber muss Print Artists die Möglichkeit zur Nachbesserung bzw. zur Nachproduktion einräumen. Geht aus der Ware hervor, dass diese für eine bestimmte Veranstaltung an einem bestimmten Tag erstellt wurde, so wird eine Reklamation nur bearbeitet, wenn diese vor der Veranstaltung erfolgt. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. Bei Reklamationen, die eindeutig auf einen Maschinenfehler zurückzuführen sind, erfolgt eine Ersatzlieferung. Bei unsachgemäßer Weiterverwendung und Nutzung der von Print Artists hergestellten Waren übernimmt Print Artists keine Haftung. Eine Reklamation ist in diesem Fall ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber eine Auftragsbearbeitung ohne Anfertigung eines Belegexemplars/ Probedrucks ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird das Belegexemplar/der Probedruck gemäß Preisliste berechnet, auch wenn der Auftraggeber den Auftrag nach Sichtung des Belegexemplars nicht erteilt oder zurücknimmt. Dies gilt auch beim Druck auf Textilien und anderen Materialien. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken, Proofs und dem Endprodukt. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferer an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet, soweit Ansprüche gegen den Zulieferer durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind. Bei Schäden an Kundenmaterialien die insbesondere beim Bedrucken, Binden, Laminieren, Falzen, Zuschneiden etc. entstehen können, haftet Print Artists nicht. Für den in Auftrag gegebenen Zuschnitt von Drucken oder Material gilt ein Toleranzmaß bis zu 2 mm an jedem Blattrand. Print Artists haftet nicht für die Sicherstellung bzw. Aufbewahrung der vom Auftraggeber zurückgelassenen Gegenstände.
10. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt Eigentum von Print Artists bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Print Artists zur Rücknahme der Ware berechtigt. Der Auftraggeber ist zur Herausgabe der Ware verpflichtet.
11. Rechnungslegung/Zahlung
Print Artists erwartet die Bezahlung der Rechnung in der Regel innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug. Eine hiervon abweichende etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware einbehalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
12. Datenschutz und Datensicherheit
Print Artists ist berechtigt, die im Zusammenhang mit Geschäftsverbindungen erhaltenen Daten über den Auftraggeber im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern. Weiter ist Print Artists dazu berechtigt, zum Zwecke der Vertragsdurchführung gespeicherte personenbezogene Daten an Dritte, insbesondere Kreditinstitute, Kreditschutzorganisationen und Inkassounternehmen, weiterzugeben, soweit dies zur Auftragsabwicklung oder zur Sicherung berechtigter Interessen Print Artists erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Auftraggebers dadurch nicht unangemessen beeinträchtigt werden. Eine Weitergabe erfolgt auch im jeweils notwendigen Umfang an Dritte, die mit der Auftragsdurchführung, der Aussendung und Entgegennahme von Post, beauftragt sind. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber jeweils dem neuesten Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Print Artists ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien der Druckdaten anzufertigen. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass per Internet übermittelte Daten nicht vor Zugriffen Dritter geschützt sind. Alle gespeicherten personenbezogenen Daten werden mit Wegfall des Speicherungszweckes oder auf schriftlichen Antrag des Berechtigten gelöscht. Im Falle von Daten, die im Rahmen der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung gespeichert sind, findet die Löschung nach Ablauf der durch Rechtsvorschriften bestimmten Mindestaufbewahrungsfristen statt. Daten, die zur Rechtsverfolgung benötigt werden, werden gelöscht, nachdem das berechtigte Interesse Print Artists an ihrer Speicherung endet.
13. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahe kommt.
Berlin, Juli 2006